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Magdeburger Sprachdienstbüro GmbH
Blog 01. July 2026 2 Min. Lesezeit 48 Aufrufe

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
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Alles, was Sie für Behörden, Gerichte und Unis wissen müssen


Wer Verträge, Geburtsurkunden oder Zeugnisse bei einem Amt, einer Universität oder dem Arbeitgeber einreichen muss, stößt schnell auf den Begriff „beglaubigte Übersetzung“. Doch was genau bedeutet das eigentlich? Reicht eine normale Übersetzung nicht aus? Und worauf müssen Sie achten, damit Ihr Dokument offiziell anerkannt wird?

In diesem Artikel bringen wir Licht ins Dunkel und zeigen Ihnen, wie Sie ohne bürokratische Hürden zur perfekten Übersetzung kommen.




Was ist eine beglaubigte Übersetzung überhaupt?

Kurz gesagt: Eine beglaubigte Übersetzung ist eine rechtssichere Übersetzung eines Dokuments in eine andere Sprache. Sie darf in Deutschland nicht von jedem angefertigt werden, sondern ausschließlich von gerichtlich beeidigten oder ermächtigten Übersetzern.

Der Übersetzer bestätigt mit seinem offiziellen Stempel (Siegel), seiner Unterschrift und einer gesetzlichen Beglaubigungsformel, dass die Übersetzung richtig und vollständig ist. Erst durch diesen Akt wird das Dokument behördlich und gerichtlich anerkannt.




Häufige Missverständnisse: Notariell oder staatlich anerkannt?

Rund um das Thema kursieren viele Begriffe, die rechtlich oft nicht ganz korrekt verwendet werden. Vielleicht haben Sie auf der Suche nach Informationen schon diese Bezeichnungen gehört:

  • „Notarielle Übersetzung“: Ein Notar beglaubigt in der Regel nur die Echtheit einer Unterschrift oder einer Kopie, nicht aber die Richtigkeit einer Übersetzung. Dafür ist der beeidigte Übersetzer zuständig.
  • „Staatlich anerkannte Übersetzung“: Auch dieser Begriff wird umgangssprachlich oft genutzt. Fachlich und rechtlich korrekt heißt es jedoch immer beglaubigte Übersetzung.




Wann benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung?

Immer dann, wenn ein Dokument für offizielle Zwecke bestimmt ist. Die typischsten Einsatzbereiche sind:

  • Bei Behörden & Ämtern: Für Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Scheidungsurteile oder Führerscheine (z. B. beim Standesamt oder der Ausländerbehörde).
  • An Universitäten & Schulen: Für Abiturzeugnisse, Bachelor- oder Masterurkunden bei einer Bewerbung um einen Studienplatz.
  • Im Beruf: Für Arbeitszeugnisse, Arbeitsverträge oder polizeiliche Führungszeugnisse beim neuen Arbeitgeber.
  • Vor Gericht & bei Anwälten: Für Klageschriften, Verträge oder Handelsregisterauszüge.